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CONNECT FLEET – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

Fassung vom 20. Februar 2025 

 

1. HINTERGRUND 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB” oder „Vertrag”) regeln den Verkauf und/oder die Erbringung von Dienstleistungen von Connect Fleet (die „Dienstleistungen”), die zwischen dem Unternehmen Free2move Deutschland GmbH mit Sitz in der Rother Str. 18, 10245 Berlin, Deutschland, eingetragen unter der Nummer HRB 213714 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg (im Folgenden „Free2move” oder „Dienstleister”) und seinen Kunden (im Folgenden „Kunde”) abgeschlossen werden, die als Empfänger der von Free2move erbrachten Dienstleistungen (die „Dienstleistungen”) definiert sind, sofern in einer zwischen den Parteien (die „Parteien”) unterzeichneten spezifischen Vereinbarung oder einem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. 

Die AGB bilden ein untrennbares Ganzes. Sie gelten in den Niederlanden und in den Ländern, in denen die ausgestatteten Fahrzeuge genutzt werden. Eine etwaige Toleranz seitens Free2move im Falle der Nichteinhaltung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB gilt nicht als Verzicht auf deren Anwendung. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. 

Die AGB legen die Bedingungen fest, unter denen Free2move dem Kunden alle oder einen Teil der folgenden Dienstleistungen erbringt: 

- Bereitstellung von eingebauten Geräten; 

- Installation von eingebauten Geräten in den Fahrzeugen des Kunden; 

- Bereitstellung einer vernetzten Plattform und Datenverarbeitungsdienste, einschließlich Berichten; 

- Schulungsdienste; 

- Kundensupport; 

- sonstige Dienste, die die Parteien in einer Bestellung vereinbaren und die anderweitig schriftlich vereinbart werden können. 

Die verschiedenen vom Kunden ausgewählten Dienste sind im Bestellformular aufgeführt. Mit der Unterzeichnung jedes Bestellformulars und/oder Angebots erklärt der Kunde, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos akzeptiert. Alle anderen Geschäftsbedingungen sind für Free2move nur dann verbindlich, wenn sie von Free2move schriftlich bestätigt wurden. 

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen können von Free2move ohne vorherige Ankündigung geändert werden. In diesem Fall gelten die neuen Bedingungen nur für Bestellungen, die nach ihrem Inkrafttreten aufgegeben werden. 

2. DEFINITIONEN 

Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe, ob im Singular oder Plural, haben die unten angegebenen Bedeutungen. 

„Geschäftstag” bezeichnet jeden Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in den Niederlanden ist. 

„Eingebautes Gerät”: bezeichnet das in der Bestellung beschriebene, in das Fahrzeug des Kunden eingebaute Hardwaregerät (GSM- und GPS-Telematikbox) zusammen mit seinem Zubehör: Kabelsätze, Lesegeräte und Transceiver, Sonden usw. Das eingebettete Gerät kann original („Originalausstattung“) oder nach der Herstellung des Fahrzeugs installiert („Nachrüstgerät“) sein. Das von Free2move gelieferte Nachrüstgerät heißt GP8000 oder GP8500. 

„Daten“: bezeichnet die Telematikdaten, die von Free2move über das eingebettete Gerät erfasst und auf der Softwareplattform für die Bedürfnisse des Kunden gespeichert werden; 

„Vertrauliche Informationen” bezeichnet diese Vereinbarung und alle Informationen in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium, die geheim oder anderweitig nicht öffentlich zugänglich sind (entweder vollständig oder teilweise, einschließlich der Konfiguration oder Zusammenstellung ihrer Komponenten), einschließlich Konten, Geschäftspläne, Geschäftsmethoden, Strategien und Finanzprognosen, Steuerunterlagen, Korrespondenz, Entwürfe, Zeichnungen, Handbücher, Spezifikationen, Kundenverkaufs- oder Lieferanteninformationen, technisches oder kommerzielles Fachwissen, Software, Formeln, Prozesse, Methoden, Kenntnisse, Know-how, Geschäftsgeheimnisse und andere Informationen in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Startdatum mündlich oder schriftlich offengelegt wurden, zusammen mit Kopien, Zusammenfassungen, Reproduktionen oder Auszügen dieser Informationen, die von einer Partei eindeutig als vertraulich gekennzeichnet wurden oder die vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden können; 

„Auftrag” bezeichnet die Bestellung des Kunden für Dienstleistungen, wie sie in einem Formular und/oder einem Angebot dargelegt sind; 

Vernetzte Plattform oder Lösung: Eine Mobilitäts- und Flottenmanagementlösung, die Daten von den Geräten in den Fahrzeugen des Kunden (Geolokalisierung, Geschwindigkeit, Kilometerstand, Armaturenbrettwarnungen, Fahreridentifizierung) sammelt und aggregiert und möglicherweise Befehle sendet (Sperren, Entsperren, Aktivieren oder Deaktivieren des Motorstarts). Sie ermöglicht es dem Kunden, Mobilitätsdienste wie Flottenmanagement, Fernverfolgung gestohlener Fahrzeuge, Fernimmobilisierung, Carsharing und digitale Vermietung anzubieten. 

Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf diese in ihrer geänderten oder neu erlassenen Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung umfasst alle untergeordneten Rechtsvorschriften, die gemäß diesem Gesetz oder dieser gesetzlichen Bestimmung erlassen wurden. 

Alle Wörter, die auf die Begriffe „einschließlich”, „umfassen”, „insbesondere”, „zum Beispiel” oder ähnliche Ausdrücke folgen, sind als Beispiele zu verstehen und schränken die Bedeutung der diesen Begriffen vorangehenden Wörter, Beschreibungen, Definitionen, Ausdrücke oder Begriffe nicht ein. 

Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt. 

Verweise auf eine Person umfassen eine Einzelperson, ein Unternehmen, eine juristische Person, eine Gesellschaft, einen Verein ohne Rechtspersönlichkeit, eine Firma, eine Personengesellschaft, ein Joint Venture, eine Regierung, einen Staat oder eine staatliche Behörde. 

Ein Verweis auf Schrift oder schriftlich umfasst auch E-Mails. 

3. 

Der Kunde bestellt die Dienstleistungen von Free2move durch Unterzeichnung eines Bestellformulars oder eines Angebots. 

Bestellungen sind verbindlich und endgültig und können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Free2move nicht storniert oder geändert werden. Sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass die Stornierung durch Free2move verschuldet wurde, werden alle geleisteten Anzahlungen von Free2move als Entschädigung für die vorzeitige Kündigung einbehalten. 

Bestellungen können innerhalb von mindestens 2 Werktagen (Samstage, Sonntage und Feiertage ausgenommen) nach Eingang bei Free2move bearbeitet werden. 

Die Liefer-, Installations- und Aktivierungszeiten dienen nur als Richtwerte und können je nach Region, Verfügbarkeit von Lieferungen oder Verfügbarkeit von Technikern variieren. Verzögerungen berechtigen nicht zu Schadenersatz, Ablehnung der Ware oder Stornierung der Bestellung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Dienstleister dafür verantwortlich ist. 

Free2move verpflichtet sich, den Kunden über jede vorübergehende oder dauerhafte Nichtverfügbarkeit der eingebetteten Geräte zu informieren, wodurch jede Lieferfrist ungültig wird. 

Free2move behält sich das Recht vor, seine Lieferungen auszusetzen, wenn Ereignisse eintreten, die die offensichtliche Zahlungsfähigkeit des Kunden beeinträchtigen könnten. 

4. BEREITSTELLUNG VON EINGEBETTETEN GERÄTEN 

Zum Zwecke der Nutzung der Lösung kann Free2move dem Kunden eingebettete Geräte zu den im Bestellformular und/oder im Angebot festgelegten finanziellen Bedingungen liefern. 

Free2move übernimmt die mit der Lieferung der eingebetteten Geräte verbundenen Risiken bis zum Zeitpunkt der Lieferung an den vom Kunden angegebenen Ort für ein im Bestellformular definiertes Gebiet. Der Transport der eingebetteten Geräte erfolgt auf Kosten und unter der Verantwortung von Free2move. Free2move ist für die Auswahl des Transportunternehmens und den Abschluss der erforderlichen Versicherungen verantwortlich. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Gefahrenübergang für die eingebetteten Geräte mit der Lieferung der eingebetteten Geräte an den oben genannten Ort und nach vollständiger Entladung erfolgt. 

Für Gebiete außerhalb der Europäischen Union wird eine Änderung dieser Geschäftsbedingungen ausgearbeitet. 

Bei Lieferung müssen die eingebetteten Geräte innerhalb von 5 Werktagen vom Kunden angenommen werden. Andernfalls gelten die eingebetteten Geräte als vom Kunden angenommen. Die Annahme durch den Kunden setzt die vollständige Bezahlung der eingebetteten Geräte an den Dienstleister voraus. 

Es wird vereinbart, dass das Eigentum an jedem eingebetteten Gerät individualisiert wird und dass die Übertragung des Eigentums mit der Zahlung des vollen Preises erfolgt. Ungeachtet des Vorstehenden vereinbaren die Parteien, dass Free2move dem Kunden mit der Lieferung des eingebetteten Geräts eine Lizenz zur Nutzung des eingebetteten Geräts für die Zwecke des Projekts des Kunden gewährt. Bei Ratenzahlung erwirbt der Kunde das Eigentum an dem betreffenden eingebetteten Gerät in Raten mit jeder Zahlung bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, wodurch die vollständige und endgültige Übertragung des Eigentums an dem eingebetteten Gerät auf den Kunden erfolgt. 

Free2move verpflichtet sich, für die eingebetteten Geräte eine Garantie von sechsunddreißig Monaten (36 Monaten) ab dem Lieferdatum zu gewähren und in diesem Zusammenhang alle vom Kunden dem Dienstleister gemeldeten Fehlfunktionen zu diagnostizieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die diagnostizierten Fehlfunktionen zu beheben oder zu umgehen, einschließlich: 

- Austausch von nicht funktionierenden Bordgeräten (oder Ersatzteilen, falls erforderlich); 

- Korrektur und/oder Fernbereitstellung von Patches und neuen Versionen der Bordsoftware. 

Diese Garantie ist streng auf die Reparatur oder den Austausch defekter oder nicht konformer eingebetteter Geräte beschränkt, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung. 

Alle Rücksendungen von eingebetteten Geräten müssen zwischen Free2move und dem Kunden formell vereinbart werden. Jede von Free2move akzeptierte Rücksendung führt zur Ausstellung einer Gutschrift zugunsten des Kunden, wobei diese Gutschrift in keiner Weise eine Anerkennung von Strafen oder Schadensersatzansprüchen durch Free2move darstellt. 

5. INSTALLATION VON EINGEBETTETEN GERÄTEN 

Die Installation und Entfernung von eingebetteten Geräten in den Fahrzeugen des Kunden kann durch Free2move oder dessen Subunternehmer oder direkt durch den Kunden oder dessen Subunternehmer erfolgen. 

In jedem Fall stellt Free2move dem Kunden die für die ordnungsgemäße Installation und/oder Entfernung der eingebauten Geräte erforderlichen Unterlagen (die „Unterlagen”) zur Verfügung und kann dem Personal des Kunden die erforderliche Schulung zu den in den Bestellformularen vereinbarten finanziellen Bedingungen anbieten. Die Liste der unterstützten Fahrzeuge wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. 

Für jede beim Dienstleister bestellte Installation oder Entfernung vereinbaren die Parteien die Termine, Orte und Zeiten der Installationen. Der Kunde muss dem Dienstleister mindestens zehn (10) Werktage vor der Installation oder Entfernung der Geräte die folgenden Informationen zur Verfügung stellen: Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugidentifikationsnummern (VIN), Kennzeichen, Standort, Ansprechpartner vor Ort und Verfügbarkeitstermine. 

Der Kunde muss die zu installierenden oder zu deinstallierenden Fahrzeuge dem Dienstleister in einem Arbeitsbereich zur Verfügung stellen, der für elektrische Installationsarbeiten an Fahrzeugen geeignet ist und vom Mobilfunknetz abgedeckt wird. In jedem Fall wird Free2move bei jedem Einsatz von einem Mitarbeiter des Kunden begleitet. 

Free2move nimmt alle notwendigen Einstellungen und Anschlüsse vor, um die eingebetteten Geräte in Betrieb zu nehmen und mit der Lösung zu verbinden. Nach Abschluss dieser Arbeiten unterzeichnen die Parteien einen Installationsbericht. 

Die Installations- und Deinstallationsverfahren sowie die damit verbundenen Informationen gelten als vertrauliche Informationen und sind Eigentum des Dienstleisters. 

Die von Free2move bereitgestellten Geräte im Fahrzeug können folgende Daten erfassen: 

- Betriebsdaten, die es dem Dienstleister ermöglichen, die Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen zu verbessern; 

- Technische Daten, die es dem Dienstleister ermöglichen, das eingebettete Gerät in betriebsfähigem Zustand zu halten. 

Diese technischen Informationen können an einen Subunternehmer oder Partner von Free2move weitergegeben werden. Sie enthalten keine personenbezogenen Daten. 

Für den Fall, dass der Kunde oder einer seiner Subunternehmer die eingebauten Geräte installiert oder deinstalliert, haftet Free2move in keinem Fall, insbesondere nicht bei Beschädigung der eingebauten Geräte oder bei einer Installation oder Deinstallation, die nicht den Anweisungen und/oder der Dokumentation entspricht. 

6. BEREITSTELLUNG DER VERBUNDENEN PLATTFORM 

Free2move verpflichtet sich, dem Kunden die Softwareplattform zur Verfügung zu stellen, die es ihm ermöglicht, über das Internet auf die Telematikdaten seiner Fahrzeuge zuzugreifen, die von den eingebauten Geräten geliefert und von den Servern des Dienstleisters empfangen und verarbeitet werden, oder aus der Ferne mit den Fahrzeugen des Kunden zu interagieren. 

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Qualität und Geschwindigkeit der Übertragung von Informationen auf den Server direkt von der Wahl des Internet-Übertragungsmodus (z. B. ADSL-Modus) abhängt. 

Der Kunde kann den Dienstleister nicht für das Scheitern der Ortung und/oder Kommunikation mit dem/den Fahrzeug(en) verantwortlich machen, insbesondere in den folgenden Fällen: 

- Wenn sich das Fahrzeug des Kunden in einem geografischen Gebiet befindet, das nicht von den Netzen der Telekommunikationspartner des Dienstleisters abgedeckt ist; 

- Wenn sich das Fahrzeug an einem Ort befindet, an dem der Empfang von Satellitensignalen, GSM- und/oder GPS-Wellen nicht möglich ist, insbesondere in einer Tiefgarage, einer geschlossenen Umgebung aus Metall oder Materialien, die für Funkwellen undurchlässig sind, usw. ; 

- Wenn die Telefon- und/oder GPS-Netze unterbrochen oder ausgefallen sind oder wenn die Verbindung zu einem Satelliten schwierig ist; 

- Bei Vorhandensein eines starken elektrischen Feldes oder eines Wellenstörsystems in der Nähe des Fahrzeugs; 

- Wenn die Ausrüstung nach einem Unfall des Fahrzeugs zerstört ist; 

- Bei abnormaler Verschlechterung der Ausrüstung aufgrund abnormaler Nutzung durch das Personal oder die Mitarbeiter des Kunden; 

- Wenn das System durch Vandalismus außer Betrieb gesetzt wird. 

Free2move haftet nicht für Unterbrechungen der Dienste aufgrund von Entscheidungen öffentlicher Behörden oder direkt oder indirekt aufgrund von Störungen in Kommunikationsnetzen, die unabhängig vom Dienstanbieter sind und von denen die Erbringung der Dienste wesentlich abhängt, oder aufgrund höherer Gewalt. 

Besondere Bedingungen für den Zugriff auf Telematikdaten für Fahrzeuge, die mit nativen Geräten ausgestattet sind: 

Der Zugriff auf Telematikdaten für Fahrzeuge, die mit nativen Geräten ausgestattet sind, unterliegt dem Hersteller jedes Fahrzeugs und allen damit verbundenen Software-Updates, die vom Hersteller durchgeführt werden oder vom Kunden durchzuführen sind. Free2move wird jedoch alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass der Hersteller den Zugriff auf die Telematikdaten ermöglicht, und wird den Kunden über alle Schwierigkeiten mit dem Hersteller und alle Empfehlungen des Herstellers informieren. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, sich bei Schwierigkeiten direkt an den Hersteller zu wenden. 

Falls der Hersteller die Daten für ein Fahrzeug nicht zur Verfügung stellt, verschiebt Free2move den Beginn der Rechnungsstellung für die Dienste für das betreffende Fahrzeug bis zur Bereitstellung der Daten, maximal jedoch um 3 (drei) Monate über die im Bestellformular festgelegten Rechnungsbedingungen hinaus. 

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Qualität der von der Softwareplattform verarbeiteten Daten von der Verfügbarkeit und dem Inhalt der vom Fahrzeughersteller übermittelten Daten abhängt. Folglich kann Free2move nicht für mangelnde Qualität oder vorübergehende Nichtverfügbarkeit der vom Fahrzeughersteller übermittelten Daten verantwortlich gemacht werden. 

Free2move informiert den Kunden über etwaige Schwierigkeiten und sendet die erforderlichen Informationen an den Fahrzeughersteller. Free2move hält den Kunden regelmäßig über die Behebung etwaiger Schwierigkeiten durch den Hersteller auf dem Laufenden. Free2move kann in keiner Weise für die Qualität der Daten oder das vorübergehende Fehlen von Daten, die vom Hersteller übermittelt werden, verantwortlich gemacht werden, was dem Kunden keinen Anspruch auf Rückerstattung gibt. 

7. SCHULUNG 

Free2move verpflichtet sich, dem Kunden eine Schulung zur Nutzung der vom Kunden ausgewählten Dienste anzubieten. Dem Kunden werden Schulungstermine vorgeschlagen, und er verpflichtet sich, einen dieser Termine noch am selben Tag schriftlich zu bestätigen. Der Kunde kann gegen eine Gebühr zusätzliche Schulungen bestellen. 

8. KUNDENSUPPORT 

Free2move stellt dem Kunden einen technischen Support-Service zur Verfügung, der an Werktagen zwischen 9 und 17 Uhr per E-Mail oder Telefon erreichbar ist. 

Falls der Kunde nicht auf die Dienste zugreifen kann, muss er Free2move unverzüglich gemäß dem vorstehenden Absatz benachrichtigen. Der Kunde muss Free2move Einzelheiten zum Problem und alle für dessen Lösung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. 

Der Kunde gewährt Free2move Zugang zu allen Materialien und Dokumenten, die Free2move zur Lösung des Problems des Kunden vernünftigerweise benötigt, wie z. B. die Umstände, die das Problem ausgelöst haben, ob es wiederholt auftritt, seine Folgen usw. 

Dieser Support ist auf die Administratoren des Kunden beschränkt. Free2move leistet keinen Support für die Endnutzer oder Endkunden des Kunden. 

Der Kunde benennt eine oder mehrere Schlüsselpersonen oder Vertreter, die ordnungsgemäß identifiziert sind und über die erforderlichen Kompetenzen, Befugnisse und Vollmachten zur Nutzung der Plattform verfügen. Diese Personen sind als einzige befugt, sich bei Fragen, Supportanfragen oder Fehlermeldungen im Zusammenhang mit dem Dienst an das technische Team des Dienstleisters zu wenden. 

9. LAUFZEIT 

Aufträge werden für einen festen und unwiderruflichen Zeitraum erteilt, der im Bestellformular und/oder Angebot angegeben ist. Die Vertragslaufzeit ist für jedes der von der Bestellung erfassten Fahrzeuge spezifisch und beginnt mit deren Aktivierung. 

Free2move kann eine vorzeitige Kündigung des Dienstes akzeptieren, sofern eine neue Bestellung für eine gleichwertige Anzahl von Fahrzeugen aufgegeben wird, um die vorherige Bestellung zu ersetzen (insbesondere im Falle eines Fahrzeugwechsels). Ist dies nicht der Fall, muss der Kunde den ausstehenden Restbetrag der stornierten Bestellung vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit bezahlen. 

Am Ende der vom Kunden gewählten anfänglichen Vertragslaufzeit, wie im Bestellformular und/oder im Angebot festgelegt, und wenn der Kunde sich nicht für eine Verlängerung durch Abschluss einer neuen Bestellung für denselben Zweck entschieden oder den Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt hat, verlängert sich die Vertragslaufzeit des Kunden stillschweigend um weitere 24 (vierundzwanzig) Monate. 

In jedem Fall kann jede Partei den Vertrag am Ende einer beliebigen Laufzeit (ursprüngliche oder verlängerte) mit einer Frist von drei Monaten per Einschreiben mit Rückschein kündigen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die Beträge zu zahlen, die am Ende der Vertragslaufzeit fällig gewesen wären. 

10. PREIS UND ZAHLUNG 

Die Dienstleistungen werden zu den in der Preisliste auf dem Bestellformular und gegebenenfalls in dem an den Kunden gesendeten kommerziellen Angebot angegebenen Preisen erbracht. Die Preise sind nicht erstattungsfähig und verstehen sich ausschließlich der Mehrwertsteuer. 

Die vom Kunden an Free2move für die Dienstleistung zu zahlenden Gebühren sind in Euro (wie in der entsprechenden Bestellung angegeben) zu entrichten und verstehen sich ausschließlich der Mehrwertsteuer, die der Rechnung des Kunden zum geltenden Satz hinzugerechnet wird. 

Eingebaute Geräte und Installationsdienstleistungen werden zu dem am Tag der Bestellung geltenden Preis in Rechnung gestellt. Dienstleistungen werden zu dem am Monatsende geltenden Preis in Rechnung gestellt. 

Rechnungen sind innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt per Banküberweisung zu begleichen. 

Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Free2move eine Pauschale in Höhe von 40,00 € für Inkassokosten und Verzugszinsen in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung, ohne dass es einer weiteren Formalität oder vorherigen Ankündigung bedarf und unbeschadet weiterer Maßnahmen, die Free2move gegen den Kunden ergreifen kann. 

Für den Fall, dass der Kunde die fälligen Beträge nicht bezahlt, behält sich Free2move das Recht vor, seine Forderungen nach formeller Mitteilung mit Empfangsbestätigung ganz oder teilweise an einen Dritten abzutreten. Die Abtretung wird mit der Mitteilung an den Kunden wirksam, der der Abtretung nicht widersprechen kann. Ab dem Datum des Eingangs der Mitteilung beim Kunden hat dieser alle Zahlungen direkt an den Zessionar zu leisten. Der Kunde ist ab diesem Zeitpunkt von allen Verpflichtungen gegenüber Free2move befreit. 

Free2move ist nicht verpflichtet, die Dienste zu erbringen, wenn der Kunde den Preis nicht gemäß den in der Vereinbarung und/oder dem Bestellformular festgelegten Bedingungen bezahlt. Für den Fall, dass der Kunde die Zahlungsbedingungen und -fristen nicht einhält, behält sich Free2move außerdem das Recht vor, die Erbringung aller seiner Dienste für aktuelle Vereinbarungen und Bestellungen auszusetzen. 

Die im Auftrag und/oder im Angebot vereinbarten Preise können jederzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen geändert werden. Während dieser Kündigungsfrist hat der Kunde die Möglichkeit, den Vertrag im Falle einer Nichtzustimmung zu kündigen. 

Im Falle einer Verlängerung eines Auftrags kann Free2move den Preis für die Dienstleistung und/oder den Zugang zur Softwareplattform mit einer Frist von dreißig (30) Tagen gegenüber dem Kunden erhöhen, wobei diese Erhöhung am Ende der ursprünglichen oder verlängerten Laufzeit in Kraft tritt. 

11. VERPFLICHTUNGEN UND HAFTUNG VON FREE2MOVE 

Free2move verpflichtet sich, bei der Erbringung der Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt vorzugehen und unterliegt einer Sorgfaltspflicht. 

Free2move haftet gegenüber dem Kunden für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen AGB und verpflichtet sich daher, dem Kunden jeden direkten Schaden, der durch die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen entsteht, bis zur Höhe der vom Kunden in den letzten drei (3) Monaten vor Eintritt des haftungsbegründenden Ereignisses tatsächlich gezahlten Beträge zu ersetzen. 

Free2move kann nicht für indirekte Schäden haftbar gemacht werden, wie z. B. entgangener Gewinn, Geschäftsausfall, Umsatzausfall, Kundenverlust, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, entgangene Einsparungen, Kosten für den Ersatz von Software, Dienstleistungen oder Technologien, die nicht im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, Datenverlust oder Nutzungsausfall, selbst wenn der Kunde ordnungsgemäß über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Der Dienstleister ist nicht verantwortlich oder haftbar für die versehentliche Zerstörung von Daten durch den Kunden oder Dritte, die auf den Dienst zugreifen. Der Dienstleister ist nicht verantwortlich für die Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen (Antivirus, Firewall usw.), die zum Schutz der Medien des Kunden oder seiner Nutzer erforderlich sind, und für die daraus resultierenden Folgen. 

Darüber hinaus ist der Kunde allein und vollständig für die Nutzung des Dienstes verantwortlich, unter Ausschluss jeglicher Haftung seitens des Dienstleisters. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch die übertragenen oder in die Funktionen der Softwareplattform integrierten Daten entstehen. In diesem Zusammenhang bestätigt der Kunde, dass er sich bewusst ist, dass die Nutzung von im Internet zugänglichen Daten hinsichtlich ihrer Verwendung reguliert oder durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sein kann. 

Der Dienstleister kann nicht von einem Kunden haftbar gemacht werden, der zum Zeitpunkt des Ereignisses, das seinen Anspruch oder seine Klage begründet, mit der regelmäßigen Zahlung seiner Gebühren oder monatlichen Raten im Rückstand ist. 

Jede Klage auf Schadensersatz muss innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Bekanntwerden des schädigenden Ereignisses erhoben werden. 

12. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN 

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der ordnungsgemäße Betrieb des eingebetteten Geräts die vollständige Einhaltung der dem Kunden obliegenden Verpflichtungen voraussetzt, ohne die weder der ordnungsgemäße Betrieb des Geräts noch die Übertragung von Informationen an die Softwareplattform vor der Verarbeitung gewährleistet werden kann. 

Zusätzlich zu seiner Verpflichtung, alle allgemeinen und besonderen Bestimmungen des Vertrags einzuhalten, verpflichtet sich der Kunde insbesondere zur Einhaltung der folgenden Verpflichtungen: 

- Die eingebetteten Geräte und die Softwareplattform gemäß ihrem Verwendungszweck und der Dokumentation zu verwenden, wobei jede andere Verwendung, ob illegal oder nicht, in der alleinigen und vollständigen Verantwortung des Kunden liegt. 

- Wartungs- oder Inspektionsarbeiten gemäß den Bestimmungen des Vertrags oder auf Anfrage von Free2move und/oder dem Hersteller durchzuführen. 

- Die in den Fahrzeugen installierten Geräte so zu warten, wie sie vom Hersteller oder seinen autorisierten Installateuren installiert wurden, ohne ihren Standort oder ihre Umgebung zu verändern; 

- Den Schutz der dem Kunden zur Verfügung gestellten eindeutigen und persönlichen Passwörter zu gewährleisten, die geheim gehalten werden müssen; 

- Die Zugangscodes ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Dienstleisters nicht an Dritte weiterzugeben; 

- Free2move unverzüglich über den Verlust oder Diebstahl der Zugangscodes zu informieren und dies per Einschreiben mit Rückschein zu bestätigen; 

- sicherzustellen, dass seine Informationssysteme gegen böswillige Handlungen oder Computerviren geschützt sind; 

- nicht zu versuchen, direkt oder indirekt auf den Quellcode der Softwareplattform zuzugreifen; 

- nicht zu versuchen, direkt oder indirekt auf die Wartung oder Reparatur der Hardware zuzugreifen, ohne zuvor die Zustimmung des Dienstleisters einzuholen. 

- Die Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen durch den Kunden kann zu einer Haftung gemäß dem Vertrag führen. 

Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Schäden, die durch die ausgestatteten Fahrzeuge im Zusammenhang mit seinen Kunden und Dritten im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verursacht werden. Folglich stellt der Kunde Free2move ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei. 

Die Erbringung von Dienstleistungen durch Free2move für den Kunden erfordert eine aktive und regelmäßige Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Folglich verpflichtet sich der Kunde: 

- dem Dienstleister alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die er für die Erbringung der Dienstleistungen für notwendig und nützlich erachtet; 

- Free2move uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen zu gewähren, die es für die Erbringung der Dienstleistungen für notwendig und nützlich erachtet; 

- Free2move mit allen Personen im Unternehmen in Kontakt zu bringen, die es für nützlich erachtet, und unter ihnen eine verantwortliche Person zu benennen, die in der Lage ist, die gestellten Fragen zu beantworten und die von Free2move vorgeschlagenen Lösungen anzunehmen. Diese Person, die als alleiniger Ansprechpartner für den Kundendienst des Dienstleisters fungiert, ist befugt, dem Dienstleister im Namen des Kunden alle Informationen und Unterstützung zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind. Bei Ausfall der benannten Kontaktperson muss der Kunde so schnell wie möglich einen Ersatz benennen; 

- Beachten Sie, dass Free2move keine detaillierten Kenntnisse über die beruflichen Aktivitäten des Kunden hat. In diesem Zusammenhang muss der Kunde jede Unklarheit oder Ungenauigkeit erklären, sobald er davon Kenntnis erlangt. Insbesondere muss der Kunde dem Anbieter alle nützlichen Erklärungen und Informationen über die Dienste und deren Umfeld zur Verfügung stellen. Der Kunde weist seine Mitarbeiter an, mit Free2move zusammenzuarbeiten. 

- Die Anweisungen für die Nutzung der Software und Hardware sind strikt einzuhalten. 

- Der Kunde muss sicherstellen, dass seine Mitarbeiter und Kooperationspartner, die die Softwareplattform nutzen, über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um diese gemäß der Dokumentation zu nutzen; gegebenenfalls muss er auf eigene Kosten spezifische Schulungen für die Softwareplattform anbieten. 

Free2move ist von seiner Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags befreit, solange der Kunde seinen Kooperationspflichten nicht nachkommt. Free2move kann aus keinem Grund für Störungen haftbar gemacht werden, die durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen verursacht werden. 

Der Kunde verzichtet auf das Recht, den Dienstleister für Schäden an der Datenbank, dem Computerspeicher oder anderen Dokumenten, Materialien oder Programmen haftbar zu machen, die der Kunde dem Dienstleister im Zusammenhang mit den vom Dienstleister auszuführenden Arbeiten anvertraut hat. Gleiches gilt für die Wiederaufnahme der Aktivitäten nach einem Eingriff des Dienstleisters. 

Zu diesem Zweck schützt sich der Kunde vor solchen Risiken, indem er von allen Dokumenten, Dateien und Datenträgern Kopien anfertigt und bei Wiederaufnahme der Arbeiten die erforderlichen Maßnahmen ergreift. 

13. DIEBSTAHL, VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DER BORDGERÄTE ODER DES FAHRZEUGS 

Der Kunde darf den Vertrag unter keinen Umständen aufgrund des Diebstahls, des Verlusts oder der Beschädigung des für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen eingebauten Geräts, aus welchem Grund auch immer (insbesondere aufgrund eines Vorfalls, einer Forderung usw.), kündigen. 

Im Falle eines Diebstahls des mit dem eingebauten Gerät ausgestatteten Fahrzeugs ist Free2move lediglich verpflichtet, dem Kunden Informationen über den Standort des Fahrzeugs zur Verfügung zu stellen, ohne dass sich diese Verpflichtung auf die physische Wiederbeschaffung des Fahrzeugs oder den Schutz vor Vandalismus oder Beschädigung, unabhängig von deren Ursache, erstreckt. 

14. GEISTIGES EIGENTUM 

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Free2move und/oder seine Lizenzgeber alle geistigen Eigentumsrechte an den Diensten und der gesamten zugehörigen Dokumentation besitzen. Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, gewährt diese Vereinbarung dem Kunden keine Rechte an Patenten, Urheberrechten, Datenbankrechten, Geschäftsgeheimnissen, Handelsnamen, Marken (ob eingetragen oder nicht eingetragen) oder anderen Rechten oder Lizenzen in Bezug auf die Dienste oder die zugehörige Dokumentation. 

Sofern in diesen AGB nicht anders angegeben, gewährt Free2move dem Kunden keine Rechte in Bezug auf die oben genannten Elemente. Jede Nutzung der Lösung, die nicht den Bestimmungen der Vereinbarung entspricht, stellt eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte des Anbieters dar. 

Für die Dauer des Vertrags und vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Zahlung durch den Kunden gewährt Free2move dem Kunden ein nicht exklusives und nicht übertragbares Recht auf Zugriff und Nutzung der Softwareplattform und aller Auszüge oder Berichte, die vom Dienstleister im Rahmen des Dienstes bereitgestellt oder vom Dienst ausschließlich für die oben genannten Zwecke generiert werden, ohne das Recht zur Unterlizenzierung. Der Kunde kann (seine) Flottenmanager zur Nutzung der Softwareplattform für denselben Zweck ermächtigen, vorausgesetzt, dass der Kunde für die Einhaltung der Bestimmungen dieser AGB durch diese verantwortlich ist. 

Dieses Recht schließt die Gewährung anderer Rechte aus und beinhaltet in keiner Weise das Recht, Handlungen vorzunehmen, die nicht ausdrücklich genehmigt sind, insbesondere das Recht, die Softwareplattform und/oder ihre Komponenten zu kopieren, zu übersetzen, anzupassen, zu arrangieren oder anderweitig zu verändern. Folglich gewährt es unter keinen Umständen das Recht, die Softwareplattform an Dritte weiter zu lizenzieren, abzutreten, zu übertragen oder zur Verfügung zu stellen, sei es unentgeltlich oder gegen Entgelt, ungeachtet anderslautender gesetzlicher Bestimmungen. 

Der Kunde erwirbt keine Eigentumsrechte, Anteile, Urheberrechte oder andere Eigentumsrechte an der Lösung und den Diensten, einschließlich der Materialien, Inhalte und Informationen auf den Websites des Anbieters, unabhängig davon, ob diese Teil der Lösung und der Dienste sind oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Grafiken, Benutzer- und visuelle Schnittstellen, Bilder, Software, Anwendungen und Texte sowie das Design, die Struktur, die Auswahl, die Koordination, den Ausdruck, das Erscheinungsbild und die Organisation der Lösung und ihres Inhalts, ihre exklusiven Domainnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und andere Unterscheidungsmerkmale. 

Der Kunde verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen: 

- Dekompilieren, Disassemblieren, Aufteilen oder anderweitiges Reduzieren von Teilen der geschützten Informationen des Dienstleisters in eine Form, die für jedermann verständlich ist; 

- Computerviren, Würmer, Logikbomben oder ähnliche Elemente in die geschützten Informationen des Dienstleisters einzuschleusen, insbesondere durch die vorsätzliche, fahrlässige oder böswillige Nutzung des Dienstes; 

- auf die Lösung und den Dienst oder die geschützten Informationen des Dienstleisters zuzugreifen und/oder diese für andere als die in der Vereinbarung festgelegten Zwecke zu nutzen; 

- Fehler in der Lösung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters zu korrigieren oder durch Dritte korrigieren zu lassen; 

- Dritten die Nutzung der Lösung und des Dienstes über andere Vertriebskanäle als die des Kunden zu gestatten; 

- die Lösung und den Dienst sowie die zugehörige Dokumentation anzupassen, zu modifizieren, umzuwandeln oder zu arrangieren, mit Ausnahme von zusätzlichen Konfigurationen und/oder spezifischen Entwicklungen, die gemäß der zugehörigen Dokumentation durchgeführt werden können. 

- Jeder Verstoß gegen eine Bestimmung der Vereinbarung, der den Kunden des Kunden zuzurechnen ist, gilt als Verstoß gegen die Vereinbarung durch den Kunden. 

Jede Partei erkennt an, dass sie Eigentümerin aller Rechte und Ansprüche in Bezug auf die Hardware, Ausrüstung und Software ist, die sie der anderen Partei im Rahmen der Vereinbarung zur Verfügung stellt. 

Jede Partei stellt die andere Partei von jeglicher Störung, Forderung, Nutzungsausfall und generell jeglicher Klage frei, die von einem Dritten aufgrund eines Anspruchs auf geistiges Eigentum in Bezug auf die genannte Hardware und Software gegen sie geltend gemacht werden könnte. 

15. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN 

In Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden erkennen die Parteien an, dass der Kunde der Datenverarbeiter und Free2move der Subunternehmer ist, und verpflichten sich, alle Verpflichtungen der Europäischen Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (RGPD) und des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten in ihrer geänderten Fassung. 

Als Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten der Nutzer der Softwareplattform und ihrer Kunden ist der Kunde dafür verantwortlich, die Nutzer oder Fahrer des Fahrzeugs über das Vorhandensein der Box in diesem Fahrzeug und deren Funktionen, einschließlich der Erhebung personenbezogener Daten, einschließlich Geolokalisierungsdaten, zu informieren. 

Der Kunde verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten, zu denen er über die Dienste Zugang hat, nicht für andere Zwecke als diejenigen zu verwenden, für die sie übermittelt wurden. 

Die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Parteien sind in den Anhängen 1 bis 4 festgelegt. 

16. VERTRAULICHKEIT 

Jede Partei kann Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei erhalten, um ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen. Vertrauliche Informationen einer Partei umfassen keine Informationen, die: 

- ohne Handlungen oder Unterlassungen der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; 

- sich vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der anderen Partei befanden; 

- der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Einschränkung der Offenlegung rechtmäßig offengelegt wurden; oder 

- von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, wobei diese unabhängige Entwicklung durch schriftliche Nachweise belegt werden kann. 

Vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes hat jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weitergeben oder für andere Zwecke als die Umsetzung dieser Vereinbarung verwenden. 

Jede Partei hat alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen der anderen Partei, zu denen sie Zugang hat, nicht von ihren Mitarbeitern oder Beauftragten unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung offengelegt oder verbreitet werden. 

Eine Partei darf vertrauliche Informationen offenlegen, soweit diese vertraulichen Informationen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, durch eine staatliche oder andere Aufsichtsbehörde oder durch ein Gericht oder eine andere zuständige Behörde offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, dass sie, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die andere Partei so früh wie möglich über eine solche Offenlegung informiert und, sofern die Benachrichtigung über die Offenlegung nicht verboten ist und in Übereinstimmung mit dieser Klausel 11.4 erfolgt, berücksichtigt sie die angemessenen Wünsche der anderen Partei in Bezug auf den Inhalt dieser Offenlegung. 

Der Kunde erkennt an, dass die Details der Dienste und die Ergebnisse aller Leistungstests der Dienste vertrauliche Informationen von Free2move darstellen. 

17. HÖHERE GEWALT 

Free2move haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung nicht, wenn es durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, daran gehindert oder verzögert wird, seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen oder seine Geschäfte auszuüben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob diese die Belegschaft von Free2move oder eine andere Partei betreffen), Ausfall von Versorgungsdiensten oder Transport- oder Telekommunikationsnetzen, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Unruhen, böswillige Beschädigung, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Vorschriften, Regelungen oder Anweisungen, Unfälle, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Ausfall von Lieferanten oder Untervertragspartnern, vorausgesetzt, dass der Kunde über ein solches Ereignis und dessen voraussichtliche Dauer informiert wird. 

Die Partei, die Kenntnis von dem Ereignis hat, muss die andere Partei unverzüglich über ihre Unfähigkeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen informieren und dies gegenüber der anderen Partei begründen. Die Aussetzung der Verpflichtungen begründet unter keinen Umständen eine Haftung für die Nichterfüllung der betreffenden Verpflichtung und führt auch nicht zur Zahlung von Schadensersatz oder Verzugsstrafen. 

Sobald jedoch der Grund für die Aussetzung ihrer gegenseitigen Verpflichtungen nicht mehr besteht, bemühen sich die Parteien, die normale Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Zu diesem Zweck teilt die daran gehinderte Partei der anderen Partei die Wiederaufnahme ihrer Verpflichtung in schriftlicher Form (E-Mail, Brief, Einschreiben) mit. 

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Parteien den Vertrag automatisch kündigen können, wenn das als Aussetzung der Verpflichtungen definierte Ereignis länger als 30 (dreißig) Tage andauert. Diese automatische Kündigung kann jedoch erst 30 (dreißig) Tage nach einer formellen Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein oder durch eine außergerichtliche Handlung erfolgen, in der die Absicht zur Anwendung dieser Klausel erklärt wird. Der Vertrag wird dann ohne Entschädigungszahlungen der Parteien gekündigt. 

18. HANDELSREFERENZ 

Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden kann der Kunde den Dienstleister ermächtigen, den Namen und das Logo des Kunden sowie die Tatsache, dass der Dienstleister dem Kunden die Dienstleistungen erbracht hat, als Handelsreferenz gegenüber den potenziellen Kunden oder Kunden des Dienstleisters offenzulegen. 

Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters kann der Kunde als Handelsreferenz den Namen und das Logo des Dienstleisters sowie die Tatsache, dass der Dienstleister dem Kunden die Dienstleistungen erbracht hat, offenlegen. 

19. ABTRETUNG UND UNTERVERGABE 

Free2move behält sich das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistungen an Subunternehmer zu vergeben. Der Vertrag und die Dienstleistungen können von Free2move an Dritte, insbesondere an ein Unternehmen innerhalb seiner Gruppe oder innerhalb der Stellantis-Gruppe, übertragen oder abgetreten werden, vorbehaltlich einer Mitteilung an den Kunden. 

Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Free2move seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder in anderer Weise darüber verfügen. 

20. TRENNBARKEIT 

Sollte eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde für ungültig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. 

Sollte eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung durch Streichung eines Teils davon gültig, durchsetzbar oder rechtmäßig werden, gilt die Bestimmung mit den Änderungen, die erforderlich sind, um die wirtschaftliche Absicht der Parteien zu verwirklichen. 

21. VERZICHT 

Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein Recht oder einen Rechtsbehelf gemäß dieser Vereinbarung oder gemäß dem Gesetz auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar und verhindert oder beschränkt auch nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsbehelfs verhindert oder beschränkt nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs. 

22. GERICHTSSTAND 

Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte der Niederlande die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche). 

23. KÜNDIGUNG 

Jede Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden berechtigt den Dienstleister, die Vereinbarung ipso jure fünfzehn Tage nach einer formellen Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein, die ohne Wirkung geblieben ist, zu kündigen, insbesondere in den folgenden Fällen: 

- wenn der Kunde einen gemäß der Vereinbarung fälligen Betrag nicht bis zu dem in der Vereinbarung festgelegten Fälligkeitsdatum bezahlt 

- wenn der Kunde eine seiner Verpflichtungen nicht erfüllt. 

Die Kündigung kann auch im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Kunden ausgesprochen werden. 

In allen Fällen verpflichtet sich der Kunde, dem Dienstleister zusätzlich zu den für die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen fälligen Beträgen eine Kündigungsentschädigung in Höhe des zum Zeitpunkt der Kündigung fälligen Restbetrags der monatlichen Raten einschließlich Steuern zuzüglich 10 % zu zahlen. 

24. ENTLASSUNG – BEENDIGUNG DER DIENSTLEISTUNG 

Für den Fall, dass eine der Parteien ihre Tätigkeit einstellt oder der Dienstleister die Dienstleistung nicht mehr erbringt, endet der Vertrag von Rechts wegen, ohne rechtliche Formalitäten und ohne vorherige Ankündigung, mit dem Datum des Inkrafttretens der Einstellung der Tätigkeit oder der Erbringung der Dienstleistung. 

Die Partei, die ihre Tätigkeit einstellt oder die Dienstleistung nicht mehr erbringt, verpflichtet sich, die andere Partei schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen über ihre Entscheidung, ihre Tätigkeit einzustellen oder die Dienstleistung nicht mehr zu erbringen, zu informieren. In dieser Mitteilung muss das Datum des Inkrafttretens der Einstellung der Tätigkeit angegeben werden. 

Im Falle der Einstellung der Tätigkeit oder der Erbringung der Dienstleistung werden alle vom Dienstleister bis zum Datum des Inkrafttretens der Einstellung erbrachten Dienstleistungen gemäß den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen in Rechnung gestellt und bezahlt. 

Jede der Parteien gibt der anderen Partei alle ihr gehörenden Waren, Dokumente, Informationen und Daten innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Einstellung der Tätigkeit oder der Erbringung der Dienste zurück. 

Die Partei, die ihre Tätigkeit einstellt, haftet nicht für Schäden, die aus dieser Einstellung resultieren, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Betrug. 

 

Anhang 1 – Datenverarbeitungsvereinbarung („DPA“) 

1. DEFINITIONEN 

„Datenschutzgesetze” 

alle Datenschutzgesetze und -vorschriften, einschließlich der Datenschutzgesetze und -vorschriften der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und ihrer Mitgliedstaaten (die „DSGVO”), des Vereinigten Königreichs („UK-DSGVO”) und der Vereinigten Staaten und ihrer Bundesstaaten, die für die Verarbeitung im Rahmen der Vereinbarung in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten. 

 

„Betroffene Person“ 

die identifizierte oder identifizierbare Person, auf die sich personenbezogene Daten beziehen. 

 

„Gemeinsam Verantwortliche“ 

die zwei (oder mehr) Verantwortlichen, die gemeinsam (i) den Zweck und (ii) die Mittel der Verarbeitungstätigkeiten bestimmen. 

 

„Personenbezogene Daten“ 

die Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. 

 

„Physische, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen“ 

Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung oder zufälligem Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff, insbesondere wenn die Verarbeitung die Übertragung von Daten über ein Netzwerk umfasst, sowie vor allen anderen unrechtmäßigen Formen der Verarbeitung. 

 

„Datenverarbeitung“ 

jeder mit personenbezogenen Daten oder mit Reihen von personenbezogenen Daten vorgenommene Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung. 

 

„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ 

die versehentliche oder unrechtmäßige Vernichtung, der Verlust, die Veränderung, die unbefugte Offenlegung oder der unbefugte Zugriff auf personenbezogene Daten, die im Rahmen der Dienste übermittelt, gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden. 

 

„Dienste“ 

die Dienste, die gemäß der Hauptvereinbarung von (oder im Namen von) Free2move erbracht oder durchgeführt werden; 

 

„Unterauftragsverarbeiter“ 

ein von dem Unternehmen oder von Free2move ausgewählter Dritter, der personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung verarbeitet. 

 

2. BESCHREIBUNG DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN 

Der Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten wird im Folgenden beschrieben: 

Beschreibung 

Details 

 

Gegenstand und Zweck 

Nutzung der Free2move-Plattformen und -Dienste (die über unsere Websites und Anwendungen angeboten werden), einschließlich der Bereitstellung von Flottenmanagement-Aktivitäten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „ConnectFleet“-Dienste). 

 

Verarbeitungsaktivitäten 

● Bereitstellung der Free2move-Gruppenplattformen (einschließlich der Herstellung der Verbindung zu unseren Diensten, der Sicherung unserer Plattformen und der Bereitstellung unserer Dienste für Sie) . Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 4 und 5.1 der vorliegenden Datenverarbeitungsvereinbarung 

● Verarbeitungsaktivitäten im Zusammenhang mit der Verwaltung, Nutzung und Nutzungsoptimierung von Flotten über die Free2move-Plattformen. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 4 und 5.2 der vorliegenden Datenverarbeitungsvereinbarung 

 

Dauer der Verarbeitung 

Die Dauer der Vereinbarung und 2 Monate danach, um dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, personenbezogene Daten abzurufen 

 

Kategorien personenbezogener Daten 

● Kontaktdaten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse) des Flottenmanagers, 

● Anmeldedaten (für den Zugriff auf unsere Plattformen), 

● Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) 

● Datum des Fahrzeugverkaufs und/oder Datum des Versicherungsbeginns für das Fahrzeug 

● Geolokalisierungsdaten, 

● Technische Daten zum Fahrzeug (einschließlich Geschwindigkeitsbegrenzung, CAN-Bus, Sensoren und Zubehördetektoren, Temperatur, Kraftstoffstand, Status) 

● Eco-Driving-Score 

● Statistische Daten zur Nutzung der Flotte zu Optimierungszwecken (einschließlich Daten zum Kraftstoffverbrauch, zu Tankvorgängen, zur Länge der Fahrten und zur Häufigkeit), 

● personenbezogene Daten, die über die Fahrzeuge (bei Nutzung unserer Flotten) und über die Nutzung der Free2move-Plattformen und -Anwendungen 

Weitere Informationen zu den personenbezogenen Daten, die im Rahmen unserer Flottenmanagement-Dienstleistungen verarbeitet werden, finden Sie in Anhang 2 unten. 

 

Kategorien der betroffenen Personen 

Mitarbeiter des Unternehmens, Endnutzer, Fahrer und alle relevanten Nutzer, die vom Unternehmen/Verantwortlichen bestimmt werden 

 

Liste der Unterauftragsverarbeiter und deren Standorte 

● Server/Cloud-Rechenzentren: Amazon Web Services Inc. Amazon Web Services EMEA SARL 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg (IRL/GER) 

● Datenbank: MongoDB MongoDB Limited Building Two, Number One Ballsbridge, Ballsbridge, Dublin 4, Irland (IRL) 

Darüber hinaus und im Zusammenhang mit unseren Flottenmanagement-Dienstleistungen haben wir uns möglicherweise für die Beauftragung weiterer Dritter entschieden. Weitere Informationen finden Sie in Anhang 3 unten. 

 

3. ROLLEN DER PARTEIEN 

3.a. Bereitstellung der Free2move-Dienste und -Plattformen: Free2move und das Unternehmen agieren als gemeinsame Verantwortliche im Rahmen der Datenverarbeitungsaktivitäten im Zusammenhang mit der Erhebung, Speicherung und sonstigen Bereitstellung von Daten über die Free2move-Gruppenplattformen, soweit Free2move zur Festlegung der Mittel für die Verarbeitungsaktivitäten beiträgt und in Übereinstimmung mit Art. 26 DSGVO. Beide Parteien bestätigen, dass sie sich ihrer jeweiligen Verpflichtungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften in ihrer Rolle als gemeinsame Verantwortliche und gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen voll bewusst sind. 

3.b.1.Bereitstellung der Flottenmanagement-Dienstleistungen und damit verbundene Aktivitäten: Für Verarbeitungsaktivitäten im Zusammenhang mit der Erbringung von Flottenmanagement-Dienstleistungen (einschließlich White-Label-Plattformen) durch die Free2move-Gruppe fungiert Free2move als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO und das Unternehmen als Verantwortlicher. 

3.b.2. Zusätzlich zu 3.b.1. vereinbaren die Parteien die folgende Rollenverteilung: 

Verarbeitungsaktivitäten 

Free2move 

Unternehmen 

 

Datenerfassung: über Free2move-Hardware (einschließlich Telematikboxen), die in die Fahrzeuge/Flotte eingebaut ist 

Auftragsverarbeiter 

(operative Ausführung) 

Verantwortlicher 

(Aufsicht) 

 

Datenspeicherung: über Free2move-Hardware (einschließlich Metadaten) oder auf andere Weise erfasste Daten 

Auftragsverarbeiter 

(operative Ausführung) 

Verantwortlicher 

(Aufsicht) 

 

Datenerfassung und -abgleich: der über die Free2move-Hardware erfassten Daten mit der vom Kunden festgelegten Liste der Personen/Nutzer 

Verarbeiter 

(operative Ausführung) 

Verantwortlicher 

(Aufsicht) 

 

Datenorganisation: innerhalb der Free2move-Flottenmanagementplattformen, einschließlich: 

- Datenänderung oder Änderung der Datenorganisation innerhalb der Free2move-Flottenmanagementplattformen 

- Datenabruf innerhalb der Free2move-Flottenmanagement-Plattformen 

Verarbeiter 

(operative Ausführung) 

(operative Ausführung) 

Verantwortlicher 

(Überwachung) 

(operative Ausführung) 

 

Datenaufbewahrung: innerhalb der Free2move-Plattformen und -Systeme zur Erfüllung (i) vertraglicher Verpflichtungen und (ii) der einschlägigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen 

Verantwortlicher 

(operative Ausführung) 

Verantwortlicher 

(operative Ausführung) 

 

Datensicherheit: Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen in Bezug auf Free2move-Hardware, -Systeme, -Plattformen und -Büros zum Schutz personenbezogener Daten. 

Verantwortlicher 

(operative Ausführung) 

Verantwortlicher 

(Aufsicht) 

 

4. VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN 

4.1. Als gemeinsame Verantwortliche durchgeführte Verarbeitungsaktivitäten 

4.1.a. Einhaltung geltender Gesetze: Wenn Free2move und das Unternehmen als gemeinsame Verantwortliche handeln, erkennen beide Parteien an und verpflichten sich, die geltenden Gesetze einzuhalten, einschließlich: 

1. sich ihrer jeweiligen Verantwortlichkeiten und Pflichten als gemeinsame Verantwortliche gemäß den geltenden Gesetzen voll bewusst zu sein und alle relevanten geltenden Gesetze, einschließlich nationaler Gesetze und Vorschriften, in den Ländern, in denen die gemeinsamen Verarbeitungsaktivitäten stattfinden, einzuhalten, 

2. die andere Partei über alle relevanten oder vermuteten Verstöße gegen geltende Gesetze, einschließlich Datenschutzanforderungen, zu informieren, 

3. alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Art dieser Vereinbarung im Rahmen ihrer eigenen, unabhängigen Transparenz- und gesetzlichen Verpflichtungen zu aktualisieren, 

4. der anderen Partei alle erforderlichen Informationen und Unterstützung im Rahmen ihrer gegenseitigen und unabhängigen Datenschutzverpflichtungen zur Verfügung zu stellen, einschließlich der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen, der Abfrage von Daten, der Beantwortung von Anfragen der Datenschutzbehörden und anderer zuständiger Behörden sowie der Vervollständigung ihrer unabhängigen Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten (gemäß Art. 30 DSGVO). 

4.1.b. Mitarbeiter und Unterauftragsverarbeiter: In Bezug auf ihre Mitarbeiter, Unterauftragsverarbeiter, Freiberufler, Vertreter und alle anderen Personen, denen in ihrem Namen Zugang zu personenbezogenen Daten gewährt wird, vereinbaren Free2move und das Unternehmen Folgendes: 

1. Zweck der Verarbeitung: Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich für die Zwecke der gemeinsamen Verarbeitung verarbeitet werden. Die Verwendung dieser personenbezogenen Daten für andere Zwecke, einschließlich kommerzieller Zwecke, ist strengstens untersagt. 

2. Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeit wird durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet, einschließlich der Vereinbarung angemessener vertraglicher Vertraulichkeitsverpflichtungen; außerdem werden Schulungen im Bereich Datenschutz angeboten. 

3. Der Zugriff auf personenbezogene Daten und/oder vertrauliche Informationen wird nur gewährt, wenn dies für die Erbringung von Dienstleistungen, die Erfüllung vertraglicher und/oder gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. 

4. Geeignete technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen werden gemäß Anhang 4 getroffen. 

5. Aufbewahrung und Löschung von Daten: Es werden interne Verfahren definiert und umgesetzt, um den einschlägigen Verpflichtungen gemäß den geltenden Gesetzen nachzukommen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Festlegung von Aufbewahrungsregeln und die Umsetzung entsprechender Löschroutinen. 

4.1.c. Informationspflichten: Das Unternehmen ist für die Bereitstellung von Informationen gemäß den geltenden Gesetzen verantwortlich, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Art. 12 ff. DSGVO sowie gemäß Art. 26 DSGVO. Das Unternehmen informiert seine Nutzer, Mitarbeiter und/oder andere Personen über das Vorhandensein von Telematikboxen und anderer Hardware, die im Fahrzeug/in der Fahrzeugflotte installiert ist und der Geolokalisierung dient. Der Inhalt dieser Informationshinweise wird Free2move auf schriftliche Anfrage zur Verfügung gestellt. 

4.1.d. Rechte der betroffenen Personen: In Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) die in Art. 12 ff. DSGVO genannten Rechte des Einzelnen, können betroffene Personen ihre Rechte ausüben, indem sie sich unabhängig an eine der Parteien wenden. Beide Parteien vereinbaren in der vorliegenden Vereinbarung, dass das Unternehmen in erster Linie dafür verantwortlich ist, den betroffenen Personen zu antworten und die Erfüllung dieser Rechte zu bestätigen, in Übereinstimmung mit den Anforderungen der geltenden Gesetze (einschließlich der gesetzlichen Fristen). Um die ordnungsgemäße Bearbeitung dieser Anfragen zu gewährleisten, verpflichtet sich Free2move: 

- alle direkt von Einzelpersonen an das Unternehmen gerichteten Anfragen oder Beschwerden unverzüglich weiterzuleiten, 

- gegebenenfalls alle Informationen bereitzustellen, die für die Erfüllung und Verwaltung der Rechte von Einzelpersonen relevant sind. 

4.1.e. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten: Free2move und das Unternehmen verpflichten sich, interne Prozesse zu definieren und zu implementieren, die erforderlich sind, um die Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäß den geltenden Gesetzen durchzusetzen. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über alle Vorfälle informieren, die sich auf die als gemeinsame Verantwortliche durchgeführten Verarbeitungsaktivitäten (oder Teile davon) auswirken können. Die Parteien werden im Rahmen der Erfüllung ihrer jeweiligen Meldepflichten als Verantwortliche zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen, gegebenenfalls auch bei der Kommunikation mit betroffenen Personen. 

4.1.f. Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIA): Free2move und das Unternehmen vereinbaren, gemeinsam zu kooperieren, um die Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung für die gemeinsamen Verarbeitungsaktivitäten zu ermitteln und diese Folgenabschätzung gegebenenfalls gemeinsam durchzuführen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten für die Durchführung der Bewertung. 

4.1.g. Reaktion auf Anfragen von Strafverfolgungsbehörden: Free2move und das Unternehmen vereinbaren, die andere Partei zu benachrichtigen, wenn eine Anfrage von den zuständigen Behörden eingeht und diese sich auf eine Verarbeitungstätigkeit (oder Teile davon) bezieht, die von den Parteien als gemeinsame Verantwortliche durchgeführt wird. Beide Parteien unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung solcher Anfragen. 

4.1.e. Haftung als gemeinsame Verantwortliche Jeder gemeinsame Verantwortliche ist allein für die ordnungsgemäße Durchführung des Teils der gemeinsamen Verarbeitung, für den er verantwortlich ist, und für die Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtungen verantwortlich. Folglich hat jeder gemeinsame Verantwortliche die andere Partei von allen Schäden oder Verlusten freizustellen, die sich aus der Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung und seiner Verpflichtungen aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmer ergeben. 

4.2 Verarbeitungsaktivitäten, bei denen Free2move als Auftragsverarbeiter fungiert (Flottenmanagement-Dienstleistungen) 

4.2.a. Verpflichtungen von Free2move: Bei Verarbeitungsaktivitäten im Zusammenhang mit der Erbringung von Flottenmanagement-Dienstleistungen (bei denen Free2move als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO fungiert) hat Free2move: 

1) personenbezogene Daten nur gemäß den schriftlichen und dokumentierten Anweisungen des Unternehmens verarbeiten, auch im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich. In solchen Fällen informiert Free2move das Unternehmen über die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist; 

2) sicherstellen, dass die Personen, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten in seinem Auftrag befugt sind, sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder durch entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind; 

3) alle erforderlichen Maßnahmen (gemäß Art. 32 DSGVO) zum Schutz der Daten zu ergreifen. Ungeachtet Art. 32 DSGVO kann Free2move zusätzliche Maßnahmen ergreifen, sofern diese Änderungen oder Aktualisierungen nicht zu einer Verringerung des Schutzniveaus führen; 

4) die in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen in Bezug auf die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern einzuhalten; 

5) unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung das Unternehmen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, soweit dies möglich ist, bei der Erfüllung seiner Verpflichtung zur Beantwortung von Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenen Person zu unterstützen; 

6) unterstützt das Unternehmen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Free2move zur Verfügung stehenden Informationen; 

7) löscht oder gibt nach Wahl des Unternehmens alle personenbezogenen Daten nach Beendigung der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Flottenmanagement an das Unternehmen zurück und löscht vorhandene Kopien, es sei denn, bestimmte Informationen müssen gemäß den geltenden Gesetzen für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden; 

8) stellt dem Unternehmen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen aus den geltenden Gesetzen, einschließlich der Datenschutzgesetze, erforderlich sind, und ermöglicht und unterstützt Audits, einschließlich Inspektionen, die vom Unternehmen durchgeführt werden. Free2move informiert das Unternehmen unverzüglich, wenn seiner Meinung nach eine Anweisung gegen geltende Gesetze verstößt. 

4.2.b. Pflichten des Unternehmens: Das Unternehmen fungiert als Verantwortlicher für die Verarbeitungsaktivitäten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Flottenmanagement (einschließlich, aber nicht beschränkt auf ConnectFleet-Dienste). Das Unternehmen bestätigt, dass es sich seiner Pflichten gemäß den geltenden Gesetzen, einschließlich der folgenden, voll bewusst ist: 

1) Das Unternehmen garantiert Free2move, dass es berechtigt ist und alle erforderlichen Einwilligungen eingeholt hat, um die personenbezogenen Daten, die für die Erbringung der Dienste durch den Auftragsverarbeiter und seinen Unterauftragsverarbeiter erforderlich sind, unter vollständiger Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze an Free2move zu übermitteln, einschließlich der Einhaltung aller erforderlichen Formalitäten und der Rechte der betroffenen Personen, wie z. B. Informationen und/oder Einwilligungen, wenn dies nach den geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich ist. 

2) Das Unternehmen ist allein verantwortlich für (i) die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der an den Auftragsverarbeiter weitergegebenen personenbezogenen Daten und die Art und Weise, wie es die personenbezogenen Daten erworben hat, sowie für (ii) die Festlegung der Zwecke und Mittel der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Auftragsverarbeiter. 

3) Das Unternehmen bleibt für die Vollständigkeit, Angemessenheit und Richtigkeit der dokumentierten Anweisungen verantwortlich. 

Alle Änderungen an den erteilten Anweisungen oder den vom Unternehmen geforderten Sicherheitsmaßnahmen gehen zu Lasten des Unternehmens. 

4.2.c. Rechte der betroffenen Person: Free2move leistet Unterstützung, damit das Unternehmen auf alle Anfragen von Personen reagieren kann, die ihre Rechte gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen ausüben, einschließlich des Rechts auf Zugang, Berichtigung oder Abruf personenbezogener Daten, sowie auf Anfragen oder Beschwerden von Personen oder Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. 

Free2move berücksichtigt die Art der Verarbeitung, die Free2move zur Verfügung stehenden Informationen, seine Kompetenzen und die Kosten für die Umsetzung der Verpflichtung des Unternehmens, auf eine Anfrage einer betroffenen Person zu reagieren. Wenn solche Anfragen, Korrespondenz, Auskünfte oder Beschwerden direkt an Free2move gerichtet werden, informiert Free2move das Unternehmen unverzüglich und weist die betroffene Person an, ihre Anfrage an den Verantwortlichen zu richten, der allein für die inhaltliche Beantwortung solcher Anfragen oder Mitteilungen verantwortlich ist. 

4.2.d Unterauftragsverarbeiter: Das Unternehmen ermächtigt Free2move, Unterauftragsverarbeiter für die mit dieser Datenverarbeitungsvereinbarung verbundenen Verarbeitungsaktivitäten und die Erbringung der in der Hauptvereinbarung enthaltenen Dienstleistungen zu beauftragen. 

5. Sonstiges 

Die DPA bleibt in Kraft, solange die Verarbeitungsaktivitäten mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Vereinbarung fortgesetzt werden. 

Diese DPA unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bestimmungen in Bezug auf Vertraulichkeit, Entschädigung, Haftungsbeschränkung usw.). 

Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen den Bestimmungen dieser DPA und den in dieser Vereinbarung festgelegten Bestimmungen haben die in der Vereinbarung festgelegten Bestimmungen Vorrang. 

6. Datenschutzbeauftragter 

Free2move hat gemäß Art. 37 DSGVO einen Datenschutzbeauftragten (DSB) für die Gruppe ernannt, der als erster Ansprechpartner für die Erfüllung der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen (einschließlich der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen) fungiert. Er ist unter privacy@free2move.com erreichbar. 

Anhang 2 – Arten der verarbeiteten personenbezogenen Daten (Flottenmanagement) 

Anhang 3 – Unterauftragsverarbeiter (Flottenmanagement) 

Anhang 4 – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), Art. 32 DSGVO 

Dieser Anhang fasst die technischen und organisatorischen Mindestmaßnahmen zusammen, die von den Parteien umgesetzt werden, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Free2move setzt die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen um: 

I. Technische Maßnahmen 

1. Logische Zugriffskontrolle auf IT-Systeme 

Zweck: Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf die IT-Systeme, auf denen die Daten verarbeitet werden. 

● Protokollierung des Zugriffs auf IT-Systeme 

● Identifizierung der Benutzer durch nominative Benutzerkonten 

● Begrenzung der Anzahl der Zugriffsversuche auf ein Konto (Kontosperrung) 

● Strenge Passwortrichtlinie (Benutzer/Administratoren) 

● Obligatorisches und überprüfbares Verfahren bei vergessenen Passwörtern 

● Zugriffsrichtlinie für IT-Systeme mit Autorisierungsmanagementverfahren und regelmäßiger Überprüfung 

● Zugriff auf IT-Systeme nur nach Zwei-Faktor-Authentifizierung 

● Sicherer Fernzugriff auf IT-Systeme (VPN, starke Authentifizierung usw.) 

● Spezielle sichere Server-Verwaltungskonsole 

● SIEM/SOC 

● Sicherung des drahtlosen Netzwerks 

● Durch Verschlüsselung geschützte mobile Geräte 

● Automatische Sitzungsperre bei Inaktivität 

● Regelmäßige Antiviren- und Firewall-Updates (automatisch oder manuell) 

● Sofortige Installation kritischer Betriebssystem-Updates 

● Installation von Anwendungs-Updates im Falle einer kritischen Sicherheitslücke 

2. Datenzugriffskontrollen 

Ziel: Verhinderung von unbefugtem/illegalem Zugriff auf Daten und Aktivitäten 

● Protokollierung des Zugriffs auf IT-Systeme 

● Anwendung standardmäßiger PSA-Datenzugriffskontrollen 

● Pseudonymisierung 

● Beschränkung des Datenzugriffs auf Personen mit legitimem geschäftlichem Bedarf 

● Protokollierung von Verbindungen und Datenzugriffen 

● Formalisierung von Zugriffsrechten 

3. Kontrollen des Datenaustauschs 

Ziel: Sicherstellung einer sicheren Datenübertragung und Verhinderung unbefugter Übertragungen 

● Protokollierung des Zugriffs auf IT-Systeme 

● Verschlüsselung von über das Internet übertragenen Daten (E-Mail-Verschlüsselung, sichere Verbindung während der Übertragung mittels SSL-Verschlüsselung) 

● Fernzugriff über VPN-Verbindung 

● Verwendung elektronischer Signaturen 

4. Kontrollen der Datenintegrität 

Ziel: Schutz der Daten vor Manipulation und Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit aller Dateneingaben, -änderungen oder -löschungen ☒ Protokollierung der Aktivitäten des Systemadministrators 

● Protokollierung des Zugriffs auf IT-Systeme 

5. Kontrollen der Datenverfügbarkeit 

Ziel: Verhinderung des Verlusts/der Zerstörung von Daten, auch vorübergehend, sei es versehentlich oder vorsätzlich. 

● Regelmäßige Datensicherung mit Überprüfung der Vollständigkeit und Verifizierung der Backups 

● Verfahren zur Wiederherstellung von Backups mit regelmäßigen Tests 

● Aufbewahrung von Backup-Medien an einem externen Standort 

● Business-Continuity-Plan mit regelmäßigen Tests 

● Business-Recovery-Plan mit regelmäßigen Tests 

● Konforme, dem Stand der Technik entsprechende Nutzung von Systemschutzlösungen 

6. Kontrollen zur Trennung 

● Logische/physische Segmentierung von Daten für mehrere Kunden 

● Sandboxing 

7. IT-Entwicklungskontrollen 

● Testen von IT-Entwicklungen an fiktiven oder anonymisierten Daten 

● Schulung von Entwicklern in den Grundsätzen des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen. 

II. Organisatorische Maßnahmen 

● Verfahren zum Testen, Analysieren und Bewerten der Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen (Intrusionstests, interne und externe Schwachstellenscans usw.) 

● Verfahren zum Management von Sicherheitsvorfällen 

● Sicherheitsrichtlinie 

● IT-Charta 

● Schulungen zur Sensibilisierung der Benutzer für Sicherheitsfragen 

● Schulung der Mitarbeiter, die an der Verarbeitung der dem Dienstleister anvertrauten Daten beteiligt sind 

● Regelmäßige Bewertung von Unterauftragnehmern (vor der Vergabe von Unteraufträgen und während der Dauer der Unterauftragsvergabe) 

● Darüber hinaus verweisen wir auf die IT-Sicherheitsstandards, die von AWS, unserem Cloud-basierten Serverdienstleister, umgesetzt werden. 

- ENDE DES DOKUMENTS -